Öffentliche Auslegung IKOWA | Drucken |
Donnerstag, 01. Juli 2010 um 08:07 Uhr

Vom 01.06.2010 bis 30.06.2010 war der Bebauungsplan IKOWA im Rathaus Kißlegg ausgelegt.
Im Rahmen dieses Vorhabens wurde eine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 Baugesetzbuch durchgeführt. In dieser wurden umweltbezogene Daten gesammelt und, soweit möglich, bewertet. Gutachten und Untersuchungen wurden bezüglich Landschaft, Boden, Wasser, Luft, Tier- und Pflanzenwelt, Land- und Forstwirtschaft, Klima, Naturschutz, Menschen mit Wohnumfeld und Kulturgüter erhoben.
Der Bau des Gewerbegebietes ist, wie der Autobahnbau, für unsere Heimat einmalig und setzt desshalb Maßstäbe!

Der Nachhaltigkeitsgedanke muss in diesem Projekt oberste Priorität haben!
Wir dürfen nicht um jeden Preis unsere und die Zukunft zukünftiger Generationen verbauen!
Das ist UNVERANTWORTLICH und RÜCKSICHTSLOS!

Im Schwerpunkt werden, fast ausschließlich, wirtschaftliche Parameter (Steuereinnahmen u. Arbeitsplätze)  als schlagende Argumente der "Proplaner" als Projektrechtfertiung angeführt.
Landschaftsbild und -schutz, Artenschutz und Artenvielfalt sowie die Kosten müssen ebenfalls gleichgewichtet betrachtet werden - es muss ABGEWOGEN werden. Diese Forderungen sind in Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen verankert. Nur unter Berücksichtigung aller Parameter und sorgfältiger Planung kann eine nachhaltige Entwicklung unserer Region stattfinden. Alle Gewerbegebiete, Brachflächen und die aktuellen und zukünftigen Planungen, welche Flächenverbrauch, Artenschutz und -vielfalt, Landschaft- u. Naturschutz berühren sind dabei für unsere Region (zumindest württembergisches Allgäu) zu berücksichtigen.
Eine isolierte Einzelbetrachtung nur für das IKOWA darf nicht stattfinden!
Der BUND, der Schutzbund Argentäler und die ELK haben Einsprüche eingereicht, weitere wurden von Einzelpersonen vorgebracht.
Dabei wurde die Umweltprüfung und der Bebauungsplan systematisch von vielen Interessierten aufgearbeitet, die Bedenken formuliert und die Schwachstellen der Planung konstruktiv zu Papier gebracht. Die Einwände bezogen sich auf die Änderung des Flächenutzungsplanes und des Bebauungsplanes.

Sollten Sie Fragen zu unseren Einwänden haben, dann kontaktieren Sie uns. Wir setzen uns gerne mit Ihnen in Verbindung.
Noch haben wir die Chance unsere Zukunft zu planen und zu gestalten.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 02. Mai 2014 um 11:05 Uhr